WU Hebebühnen
Jährliche Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Vorschrift 1
Die gesetzliche Unfallversicherung schreibt laut DGUV Vorschrift 100- 001 §4 vor, dass Bediener von Hubarbeitsbühnen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen müssen.
Inahlte
- Rechtliche Grundlagen
- Betriebsanweisung für Hubarbeitsbühnen
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Regel 100-500
- DGUV Grundsatz 308-008
- Aktuelle Themen aus dem Unternehmen
Kosten:
49,-€
Es wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.