Sicheres und effizientes Arbeiten mit geländegängigen Teleskopstaplern, nach gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen.
Die Ausbildung ist in 3 Ausbildungsstufen untergliedert. Die Stufen bauen aufeinander auf. Voraussetzung für die Teilnahme an den einzelnen Ausbildungsstufen ist die vorherige Teilnahme und das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung der jeweiligen Vorstufen.
- Ausbildungsstufe 1 Geländegängiger Teleskopstapler starr
- Ausbildungsstufe 2a Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler – Drehbarer-Oberwagen/ Rotostapler
- Ausbildungsstufe 2b Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler – Einsatz als Hubarbeitsbühne
DGUV Grundsatz 308-009
DGUV Vorschrift 68
THEORIE:
- Rechtliche Grundlagen
- Technische Grundlagen: Sicherheitsanforderungen und -vorrichtungen, Gerätekategorien / Bauformen, Einsatzmöglichkeiten, Warnhinweise, Beschränkungen, Steuerfunktionen,
- Tägliche Funktionskontrolle
- Umgang/Bedienung: Lastenhub, Materialtransport, Aufstellung, Abstützung, Untergrund, Fahren, Arbeiten, elektrische Spannung, PSA, Transport, Wind Spezialarbeitseinsätze
- Arbeitsumfeld: Arbeiten auf Baustellen, Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehr, Arbeiten an Produktionsanlagen, Analyse von Unfallszenarien,
- Präventionsmaßnahmen
PRAXIS:
- Gerätetechnik vor Inbetriebnahme
- Sicht- und Funktionsprüfung
- Die sichere Bedienung
- Fahren in Grundstellung sowie in Arbeitsposition
- Verhaltensregeln
ABSCHLUSS:
- Theoretische und Praktische Prüfung
- Zertifikat
TEILNAHMEVORAUSSETZUNG:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Eignung für diese Tätigkeit
- Vorkenntnisse im Bedienen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern), und Teleskopstaplern je nach Schulungsart erforderlich.
Dauer und Preis der Schulung:
- 0,5 Tages Schulung pro Tag und Pers. 265,- €
- Je Ausbildungsstufe sind 0,5 Tage einzuplanen