Kraftfahrzeuge (PKW) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Benötigte Theoriestunden:
Grundstoff: Ersterwerb 12 DStd / Erweiterung 6 DStd
Klassenspezifischer Stoff:
B = 2 Doppel Std ( + Theoretischer Prüfung)
Benötigte Praxisstunden:
B= Üstd. nach Bedarf / 5 ÜL , 4 AB , 3 N ( + Praktischer Prüfung)
Optional Schlüsselzahl 78:
Nur Automatik PKW
Optional Schlüsselzahl 197:
Schaltausbildung in der Fahrschule
Mind. 10 Üstd. Auf Schaltfahrzeug + 15min Schaltprüfung in der Fahrschule Folgeausbildung und Prüfung mit Automatik danach Erlaubnis trotzdem Schaltwagen zu fahren.