Klasse 2 Rad

Klasse: AM – Motorrad bis 50ccm

leichte zweirädrige/ dreirädrige Kraftfahrzeuge Klasse L1e-B/ Klasse L2e
leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge Klasse L6e (Leichtauto)
Bis 45 Km/H

Benötigte Theoriestunden:

Grundstoff: Ersterwerb 12 DStd

Klassenspezifischer Stoff:

AM = 2 Doppel Std ( + Theoretischer Prüfung)

Benötigte Praxisstunden:

AM : Üstd nach Bedarf ( + Praktischer Prüfung)

AGB Fahrschule

Üstd = Übungsstunde / ÜL = Überlandfahrt / AB = Autobahnfahrt / N = Nachtfahrt

  • Grundbetrag AM: 399 €
  • Vorst. Theorieprüfung: 39 €
  • Vorst. Praxisprüfung: 250 €
  • Übungs- & Sonderfahrten: 60 €
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Klasse: A – Motorad über 35KW

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm 3  oder mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm 3  bei Verbrennungsmotoren
oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von
mehr als 15 kW.

Benötigte Theoriestunden:

Grundstoff: Ersterwerb 12 DStd / Erweiterung 6 DStd

Klassenspezifischer Stoff:

A1, A2, A = 4 Doppel Std ( + Theoretischer Prüfung)

Benötigte Praxisstunden:

A1/A2/A : Üstd. nach Bedarf / 5 ÜL , 4 AB , 3 N ( + Praktischer Prüfung)

AGB Fahrschule

Üstd = Übungsstunde / ÜL = Überlandfahrt / AB = Autobahnfahrt / N = Nachtfahrt

  • Grundbetrag A: 399 €
  • Vorst. Theorieprüfung: 39 €
  • Vorst. Praxisprüfung: 250 €
  • Übungs- & Sonderfahrten: 60 €
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Klasse: A1 – Motorrad bis 115ccm

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm 3 , einer Motorleistung von nicht
mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50
cm 3  bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Benötigte Theoriestunden:

Grundstoff: Ersterwerb 12 DStd / Erweiterung 6 DStd

Klassenspezifischer Stoff:

A1, A2, A = 4 Doppel Std ( + Theoretischer Prüfung)

Benötigte Praxisstunden:

A1/A2/A : Üstd. nach Bedarf / 5 ÜL , 4 AB , 3 N ( + Praktischer Prüfung)

AGB Fahrschule

Üstd = Übungsstunde / ÜL = Überlandfahrt / AB = Autobahnfahrt / N = Nachtfahrt

Bei Aufstieg : A1 zu A2, A2 zu A nach Ablauf 24 Monaten Entfallen die Theorie/-Praxispflicht. (Nur Praktische Prüfung)

  • Grundbetrag A1: 399 €
  • Vorst. Theorieprüfung: 39 €
  • Vorst. Praxisprüfung: 250 €
  • Übungs- & Sonderfahrten: 60 €
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Klasse: A2 – Motorrad bis 35KW

Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm 3 , einer Motorleistung von nicht
mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die
Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer bereits seit mindestens fünf Jahren
die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Die Regelungen der Anlage 3 bleiben unberührt. Die
Berechtigung nach Satz 1 gilt nur im Inland.

Benötigte Theoriestunden:

Grundstoff: Ersterwerb 12 DStd / Erweiterung 6 DStd

Klassenspezifischer Stoff:

A1, A2, A = 4 Doppel Std ( + Theoretischer Prüfung)

Benötigte Praxisstunden:

A1/A2/A : Üstd. nach Bedarf / 5 ÜL , 4 AB , 3 N ( + Praktischer Prüfung)

AGB Fahrschule

Üstd = Übungsstunde / ÜL = Überlandfahrt / AB = Autobahnfahrt / N = Nachtfahrt

Bei Aufstieg : A1 zu A2, A2 zu A nach Ablauf 24 Monaten Entfallen die Theorie/-Praxispflicht. (Nur Praktische Prüfung)

  • Grundbetrag A2: 399 €
  • Vorst. Theorieprüfung: 39 €
  • Vorst. Praxisprüfung: 250 €
  • Übungs- & Sonderfahrten: 60 €
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Klasse: Schlüsselzahl 196

Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm 3 , einer Motorleistung von nicht
mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die
Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer bereits seit mindestens fünf Jahren
die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Die Regelungen der Anlage 3 bleiben unberührt. Die
Berechtigung nach Satz 1 gilt nur im Inland.

Benötigte Theoriestunden:

Grundstoff: nicht Erforderlich

Klassenspezifischer Stoff:

B196= 4 DStd ( keine Prüfung)

Benötigte Praxisstunden:

B196 : min. 10 Üstd. (keine Prüfung)

AGB Fahrschule

Üstd = Übungsstunde

  • Grundbetrag SZ 196: 69 €
  • Übungsfahrten: 65 €
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